KaJo Pflegeteam
© Kathrin Meinzer info@kajo-pflegeteam.de 02372 - 6270030 IMPRESSUM

Leistungsübersicht

Behandlungspflege, Medikamente stellen und verabreichen BZ- Messung und Insulingabe Injektionen Wundversorgung Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen Kompressionsverbände anlegen und abnehmen Stomabehandlung Und vieles mehr Kathrin Meinzer und Kristin Menge haben eine Weiterbildung zur zertifizierten Wundmanagerin abgeschlossen. Diese Qualifizierung ermöglicht die ganzheitliche differenzialdiagnostische Betrachtung und Versorgung von chronischen Wunden und Druckgeschwüren. Grundpflege alle Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung laut Leistungskatalog Hauswirtschaftliche Versorgung Betreuungsleistungen Individuelle Dienstleistungen sprechen Sie uns gerne an Verhinderungspflege Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI Bei Pflegegrad 1 ist dieser Pflegeeinsatz optional, ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben. Die Beratungsbesuche sind halbjährlich P F L E G E G R A D 1 bis 3, und vierteljährlich bei P F L E G E G R A D 4 und 5 abzurufen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Kommt der Pflegebedürftige seiner Nachweispflicht nicht nach, wird das Pflegegeld gekürzt. Bitte wenden Sie sich hierfür einfach an uns.
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Behandlungspflege, Medikamente stellen und verabreichen BZ- Messung und Insulingabe Injektionen Wundversorgung Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen Kompressionsverbände anlegen und abnehmen Stomabehandlung Und vieles mehr Kathrin Meinzer und Kristin Menge haben eine Weiterbildung zur zertifizierten Wundmanagerin abgeschlossen. Diese Qualifizierung ermöglicht die ganzheitliche differenzialdiagnostische Betrachtung und Versorgung von chronischen Wunden und Druckgeschwüren. Grundpflege alle Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung laut Leistungskatalog Hauswirtschaftliche Versorgung Betreuungsleistungen Individuelle Dienstleistungen sprechen Sie uns gerne an Verhinderungspflege Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI Bei Pflegegrad 1 ist dieser Pflegeeinsatz optional, ab Pflegegrad 2 verpflichtend vorgeschrieben. Die Beratungsbesuche sind halbjährlich P F L E G E G R A D 1 bis 3, und vierteljährlich bei P F L E G E G R A D 4 und 5 abzurufen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Kommt der Pflegebedürftige seiner Nachweispflicht nicht nach, wird das Pflegegeld gekürzt. Bitte wenden Sie sich hierfür einfach an uns.