Leistungsarten
Heimat durch unsere Pflege zu Hause erleben
Pflegegeld ( Geldleistungen )
Anstelle der Sachleistungen
( Kombinationsleistungen ) kann ein Pflegegeld, das in Höhe nach dem Schwergrad der Pflegebedürftigkeit
gestaffelt ist, beansprucht werden. Dieser Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die
erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt.
Kombinationsleistungen
Wird die Sachleistung, nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechendes
gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Wahlrecht zwischen Sach- und Geldleistungen sowie die mögliche
Kombination von Sach- und Geldleistungen ermöglichen dem Pflegebedürftigen eine seinen individuellen
Bedürfnissen entsprechende Gestaltung der Hilfen.